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In allen Kantonen wird die Regierung vom Volk gewählt. Dies hat sich bewährt. Nur auf Bundesebene dürfen die Stimmbürger bislang nicht mitreden. Die Initiative für die Volkswahl des Bundesrates schliesst diese Lücke im direktdemokratischen System der Schweiz.
Die Initiative für die Volkswahl des Bundesrates führt zu einer
Erweiterung der Volksrechte
. Alle Bürgerinnen und Bürger haben künftig die Möglichkeit, die Landesregierung direkt mit ihrer Stimme zu wählen. So wird die direkte Demokratie gestärkt.
Mit der Volkswahl des Bundesrates gelten
transparente und faire Regeln
für die Wahl des Schweizer Landesregierung. Hintertreppenabsprachen und parlamentarische Tricksereien sind nicht mehr möglich.
Die Volkswahl des Bundesrates ermöglicht, dass wieder vermehrt
profilierte, bestandene Persönlichkeiten
in den Bundesrat gewählt werden. Wir wollen, dass wieder das Wohl des Landes und nicht das Kalkül der Parteien im Vordergrund steht!
Die Initiative garantiert zudem die
angemessene Vertretung der sprachlichen Minderheiten
im Bundesrat: Mindestens zwei Vertreter der französisch- oder italienischsprachigen Schweiz müssen dem Bundesrat angehören.
Unterschreiben auch Sie
die Initiative für die Volkswahl des Bundesrates – wir freuen uns über Ihre Unterstützung!
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vollständige Argumentarium
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als PDF-Datei auf Ihren Computer.
Die Familie ist das Fundament unserer Gesellschaft. Die SVP will Familien mit Kindern steuerlich entlasten. Allerdings dürfen diese Steuererleichterungen nicht nur Familien zugute kommen, die ihre Kinder fremd betreuen lassen. Auf diese Weise würden Eltern, die ihre Kinder selbst erziehen, steuerlich benachteiligt. Die SVP setzt sich in allen Bereichen für eine Stärkung der Eigenverantwortung ein und bekämpft jede Tendenz, elterliche Pflichten an den Staat zu delegieren. Es kann deshalb nicht sein, dass Eltern vom Umstand, dass sie ihre Kinder fremd betreuen lassen, steuerlich profitieren können, während Eltern, welche sich der Aufgabe der Kinderbetreuung selber stellen, von diesem Steuervorteil ausgeschlossen bleiben.
Die eidgenössischen Räte haben in der Herbstsession 2009 entschieden, dass die nachgewiesenen Kosten, jedoch höchstens 10'000 Franken pro Jahr, für die Drittbetreuung von Kindern vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden können (Art. 33. Abs. 3 bzw. Art. 212 Abs. 2bis DBG). Die Kantone werden mit diesem Bundesbeschluss (Steuerharmonisierungsgesetz) ebenfalls verpflichtet, einen entsprechenden Fremdbetreuungszug auch im kantonalen Recht einzuführen. Die Obergrenze können sie jedoch frei festlegen. Die SVP ist in den eidgenössischen Räten mit ihrem Antrag, den Betreuungsabzug allen Familien zugute kommen zu lassen, gescheitert. Damit trotzdem alle Familien von diesem Betreuungsabzug profitieren können, lanciert die SVP die Volksinitiative „Familieninitiative: Steuerabzüge auch für Eltern, die ihre Kinder selber betreuen“ mit folgendem Wortlaut:
Die Bundesverfassung vom 18. April 1999 wird wie folgt geändert:
Art. 129 Steuerharmonisierung Abs. 4 neu
4
Eltern, die ihre Kinder selber betreuen, muss für die Kinderbetreuung mindestens ein gleich hoher Steuerabzug gewährt werden wie Eltern, die ihre Kinder fremd betreuen lassen.
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